Medizingeräte müssen im Alltag etwas aushalten können und häufig auch dicht sein gegen feste oder flüssige Stoffe. Der Nachweis der IP-Klassifizierung ist deshalb verpflichtend.
Die Vorstellung, dass ein Medizingerät bei Löscharbeiten der Feuerwehr mit voller Wucht einen Wasserstrahl abbekommt, macht deutlich: Je nach Einsatzort muss Medizintechnik unterschiedlich hohen Anforderungen standhalten. Strapazierfähig, unempfindlich und dicht – diese Eigenschaften sind nicht nur beim Einsatz im Rettungswesen notwendig, sondern auch in etwas geringerem Maß im Klinik- oder Praxisalltag.
Das gilt für das Gerät als Ganzes, aber natürlich auch für seine Ein- und Ausgänge. Die Stecksysteme, also Gerätedosen und Stecker, die an den Anschlüssen eingebaut sind, dürfen Flüssigkeiten, aber auch Keimen oder Staub, keine Angriffspunkte bieten. Wo und unter welchen Umständen das Gerät eingesetzt wird, muss den Zulieferern solcher Komponenten bekannt sein. Denn bei der Konstruktion von Stecksystemen spielt auch die Frage eine große Rolle, wie und mit welchen Mitteln Stecker und Gerätedose gereinigt und desinfiziert werden.
Liegen diese Informationen rechtzeitig vor, lassen sich die einzelnen Komponenten auf die Bedürfnisse der Anwender hin maßschneidern. Dass dabei medizinische Normen einzuhalten sind, ist selbstverständlich. Beim Thema Dichtigkeit gegen Flüssigkeit, Staub und Fremdkörper gilt die DIN EN 60601-1:2006+A1:2013: Sie verpflichtet dazu, bei Medizingeräten die nachgewiesene IP-Klasse anzugeben. IP steht dabei für »Ingress Protection« (Schutz gegen Eindringen). Dadurch lässt sich auf einen Blick erkennen, welche Anforderungen Medizingeräte erfüllen.
Wofür die Schutzklassen stehen, regelt die Norm IEC 60529 (Tabelle 1). Die IP-Zahl besteht aus zwei Ziffern: Die erste zeigt auf einer Skala von null bis sechs, wie es mit dem Schutz gegen Fremdkörper aussieht. Dabei gilt: je höher, desto besser (von null: kein Schutz, bis sechs: staubdicht).
Die zweite Ziffer gibt auf einer Skala von null bis neun Auskunft über die Dichtigkeit gegen Flüssigkeiten. Hier bedeutet zwischen null und sechs: Je höher die Zahl, desto dichter ist das Gerät gegen Spritz- und Strahlwasser (von null: kein Schutz, bis sechs: Schutz gegen starkes Strahlwasser). Zahlen oberhalb der Sechs beinhalten eine unabhängige Zusatzinformation, schließen also die unteren Klassen nicht automatisch mit ein: Sieben steht dabei für geschützt gegen zeitweiliges, acht gegen dauerhaftes Untertauchen und neun steht für Schutz gegen Hochdruck- beziehungsweise Dampfstrahlreinigung.
Das bedeutet konkret: Ein Gerät mit der IP-Klassifizierung 67 ist staubdicht und kann circa 30 Minuten lang etwa einen Meter tief untergetaucht werden, ohne dass es Schaden nimmt – es ist aber mit dieser Klassifizierung nicht automatisch geschützt gegen Spritzwasser. Um das sicherzustellen, muss ein zusätzlicher Nachweis erbracht sein. Beispielsweise bedeutet IP 64, dass es gleichzeitig staubdicht ist und geschützt gegen allseitiges Spritzwasser. Wird etwa für den Einsatz im Rettungswesen eine hohe Schutzklasse wie IP 66 gefordert, muss das Gerät einem starken Wasserstrahl mit einer hohen Durchflussmenge aus etwa 2,5 bis 3 Metern Entfernung standhalten – das entspricht dem Einsatz eines Feuerwehrschlauchs.
IP-Kennziffer | Erste IP-Ziffer | Zweite IP-Ziffer | ||
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Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern | Erklärung | Schutz gegen Eindringen von Feuchtigkeit und Wasser | Erklärung | |
0 | Ungeschützt | Kein besonderer Schutz | Ungeschützt | Kein besonderer Schutz |
1 | ≥ 50 mm Durchmesser | Geschützt gegen Berührung mit Handrücken | Senkrechtes Tropfen | Geschützt gegen senkrecht fallende Wassertropfen |
2 | ≥ 12,5 mm Durchmesser | Geschützt gegen den Zugang mit einem Finger | Tropfen (15 ° Neigung) | Schutz gegen fallendes Tropfwasser, wenn das Gehäuse bis zu 15° geneigt ist |
3 | ≥ 2,5 mm Durchmesser | Geschützt gegen den Zugang mit einem Werkzeug | Sprühwasser | Schutz gegen fallendes Sprühwasser bis 60° gegen die Senkrechte |
4 | ≥ 1,0 mm Durchmesser | Geschützt gegen den Zugang mit einem Draht | Spritzwasser | Schutz gegen allseitiges Spritzwasser |
5 | Geschützt gegen Staub und Berührung | Vollständiger Schutz gegen Berührung | Strahlwasser | Schutz gegen Strahlwasser (Düse) aus beliebigem Winkel |
6 | Staubdicht | Vollständiger Schutz gegen Berührung | Starkes Strahlwasser | Schutz gegen starkes Strahlwasser |
7 | Zeitweiliges Untertauchen | Geschützt vor eindringendem Wasser beim Eintauchen | ||
9 | Dauerndes Untertauchen | Geschützt gegen Untertauchen | ||
9 | Hochdruck/Dampfstrahlreinigung | Schutz gegen Wasser bei Hochdruck-/Dampfstrahlreinigung |
Tabelle 1: Nomenklatur der IP-Schutzarten gemäß EN 60529
Der Autor
Adam Pawolka ist Vertriebsingenieur bei der Nicolay GmbH, Nagold (Wolfsberg)
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