Kliniken und Praxen warten auf die neue, sektorenübergreifende Qualitätsmanagement-Richtlinie. Im Dezember 2015 wurde die Fassung einer solchen beschlossen. Die drei Berichtssysteme für den vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Bereich sollen ersetzt werden.
Ein konkretes Datum für die sektorenübergreifende Lösung steht laut QM-Expertin Dr. Kirstin Börchers aber noch nicht zur Disposition. »Es wird auch noch einige Zeit dauern, so hat gerade erst das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einige Kritikpunkte an der geplanten QM-Richtlinie formuliert. Das bedeutet, dass nach § 94 Abs. 1 Satz 3 SGB V der Lauf der Beanstandungsfrist bis zum Eingang der Auskunft des G-BA beim BMG unterbrochen ist.«
Durch das regelmäßige Überprüfen und Hinterfragen des Erreichten soll das QM sicherstellen, dass das Qualitätsniveau gehalten und dort, wo es erforderlich ist, weiter ausgebaut wird. Als Lehrbeauftragte gibt Dr. med. Kirstin Börchers ihr Wissen u.a. an der Universität Duisburg-Essen und der Hochschule Fulda an Studenten verschiedener Fachrichtungen und Berufsgruppen weiter.
»Die neue QM-RL sieht Änderungen für die Erhebung und Darlegung des Umsetzungsstandes vor. Der G-BA wird nach seiner Beantwortung der Fragen an das BMG das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) beauftragen, entsprechende methodische Hinweise und Empfehlungen zu entwickeln«, informiert Dr. Börchers.
Aktuelle Rückfragen des BMG, die wie oben beschrieben, zum momentan ruhenden Verfahren beitragen, sind beispielsweise: