Datenschutz-Grundverordnung

bvitg regt neuen Diskurs an

17. Mai 2018, 8:24 Uhr | bvitg
© Pixabay

Mit dem Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung sieht der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) in einigen Punkten noch wichtigen Klärungsbedarf und bietet hierbei seine Unterstützung an. Das sei vor allem aufgrund der unterschiedlichen Auslegung der Öffnungsklauseln auf Landesebene wichtig.

»Aktuell stehen Daten- und Auftragsverarbeiter im Gesundheitswesen zum Teil stark divergierenden Anforderungen der Landesdatenschutz- und Landeskrankenhausgesetzen gegenüber«, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. So sei zum Beispiel die Erhebung und Verarbeitung in Krankenhäusern von besonders personenbezogenen Daten nach Art. 9 EU-DSGVO in einigen Bundesländern auf den physischen Standort begrenzt. »Aufgrund der föderalistischen Struktur des Datenschutzes und der unterschiedlichen Auslegung der Öffnungsklauseln entstehen den Herstellern von Gesundheits-IT somit ein erheblicher, finanzieller Mehraufwand.« Er empfiehlt daher eine deutschlandweite, einheitliche und dem Geist der europäischen Verordnung entsprechende Interpretation der Datenschutz-Grundverordnung durch die Aufsichtsbehörde.

Derzeit befinden sich die Anpassungen der jeweiligen Landesgesetze noch im parlamentarischen Verfahren und werden erst kurz vorm Stichtag im Mai verabschiedet und in Kraft treten. Um das Sozialgesetzbuch zudem in Einklang mit der Verordnung zu bringen, ist das 2. Datenschutz Anpassungs- und Umsetzungsgesetz derzeit in Erarbeitung. Eine einheitliche Regelung zur Pseudonymisierung von Daten hält der Verband hier für zwingend notwendig, um Rechtssicherheit sowohl für die Auftragsdatenverarbeitung im ambulanten als auch stationären Bereich zu schaffen.

»Die Erhebung-, Verarbeitung und der sektorenübergreifende Austausch personenbezogener Daten im Gesundheitswesen braucht einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen der sowohl einen hohen Standard an Datenschutz als auch die Nutzbarkeit von Versorgungs- und Forschungsdaten gewährleistet«, so Zilch. Eine enge Zweckbindung und die Datensparsamkeit in Verbindung mit den hohen Verwaltungsauflagen verhindere die Datensouveränität, in der Bürger über die Verwendung ihrer Daten entscheiden. »Die im Koalitionsvertrag berufene Datenethikkommission bietet hier eine Möglichkeit über die DSGVO hinaus neue und innovative Einwilligungsmodelle für Patienten im deutschen Datenschutz zu prüfen.« (me)

 


Lesen Sie mehr zum Thema


Das könnte Sie auch interessieren

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu elektroniknet