121. Deutscher Ärztetag

Weg für ausschließliche Fernbehandlung ist frei

11. Mai 2018, 11:00 Uhr | Deutscher Ärztetag/bvitg
Digitale Techniken sollen Ärzte unterstützen, aber die persönliche Zuwendung nicht ersetzen.
© Pixabay

Der Deutsche 121. Ärztetag hat einen von der Bundesärztekammer vorgeschlagenen Ausbau von Fernbehandlungen beschlossen. Die 250 Mediziner stimmten dafür, dass eine Beratung und Behandlung künftig ausschließlich über elektronische Kommunikationswege ohne vorherigen persönlichen Kontakt erfolgen kann.

Die Neuregelung entspricht den Forderungen des letztjährigen Deutschen Ärztetages, einerseits die Behandlung und Beratung aus der Ferne unter bestimmten Anforderungen zu ermöglichen und andererseits den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt weiterhin in den Vordergrund zu stellen. »Wir wollen und müssen diesen Prozess gestalten und dieses Feld mit unserer ärztlichen Kompetenz besetzen«, sagte Dr. Josef Mischo, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer, vor den 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages in Erfurt.

Mischo stellte klar, dass digitale Techniken die ärztliche Tätigkeit unterstützen sollen. Sie dürften aber nicht die notwendige persönliche Zuwendung von Ärztinnen und Ärzten ersetzen. »Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt stellt weiterhin den ‘Goldstandard’ ärztlichen Handelns dar«, betonte Mischo.

Eine ausschließliche Fernbehandlung liegt dann vor, wenn eine ärztliche Beratung oder Behandlung stattfindet, ohne dass zumindest ein persönlicher physischer Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat. Der geänderte § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung lautet:

»Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt.

Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen.

Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.«

Nach der heute beschlossenen Änderung des §7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung ist der nächste Schritt die Übernahme dieser Regelung in die rechtsverbindlichen Berufsordnungen der Landesärztekammern.

bvitg begrüßt die Entscheidung

Mit der Lockerung des Fernbehandlungsverbots ist eine Hürde zur breiten Nutzung digitaler Anwendungen und vor allem der Telemedizin gefallen. Neben Baden-Württemberg hatte auch bereits die Landesärztekammer Schleswig-Holstein im Vorfeld des Ärztetages den Weg für ärztliche Fernbehandlung freigemacht. Der bvitg begrüßt diese Entscheidung, denn Telemedizin habe das Potential sowohl bei der Versorgung in ländlichen Gebieten zu unterstützen als auch einer Überlastung von Notaufnahmen und Kliniken entgegenzuwirken.

»Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots war längst überfällig«, so Geschäftsführer Sebastian Zilch. Telemedizinische Anwendungen und Onlinekonsultation von Ärztinnen und Ärzten würden im Zuge des demographischen Wandels eine flächendeckende, sektorübergreifende Gesundheitsversorgung ermöglichen.» Die digitale Realität, die in anderen Bereichen bereits zum Alltag gehört, kann so auch in die Versorgung Einzug halten.« (me)


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