ePA-Spezifikation der gematik

bvitg bezweifelt schnelle und effektive Umsetzbarkeit

21. Februar 2019, 8:45 Uhr | bvitg
Sebastian Zilich, Geschäftsführer des bvitg e.V.
© bvitg

Laut TSVG sollen gesetzliche Krankenversicherungen ihren Patienten bis spätestens 2021 eine gematik-zertifizierte elektronische Patientenakte anbieten. Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. kritisiert die bisherigen gematik-Spezifikation und fordert eine umfangreiche Überarbeitung.

Laut Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollen gesetzliche Krankenversicherungen ihren Patienten bis spätestens 2021 eine gematik-zertifizierte elektronische Patientenakte anbieten. Hierfür hat die gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen mbH im Dezember 2018 gemäß gesetzlicher Frist die ePA-Spezifikation veröffentlicht.

Im Verlauf des Kommentierungsverfahrens identifizierten die Experten der Industrie zahlreichreiche Hürden für die Umsetzung der Spezifikation. Des Weiteren stellten die Experten auch den tatsächlichen Mehrwert der ePA nach aktueller Spezifikation in Frage: »In ihrer momentanen Ausgestaltung hilft die ePA weder Patienten noch Leistungserbringern wirklich, da sie lediglich ein Speichermedium für Dokumente dar-stellt. Ziel muss es sein, dass in der Arztpraxis datenbasiert gearbeitet werden kann und nicht hunderte PDF gelesen werden müssen«, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. Die Spezifikation habe dadurch einen eng begrenzten Anwendungsfall und das erschwert es, nutzenstiftende Anwendungen zu entwickeln.

Weiter bemängelt der bvitg im Hinblick auf Standards und Interoperabilität, dass die ePA anhand eines hochproprietären Formats entwickelt werden soll. »Die gematik hat sich zwar bemüht IHE-Profile zu berück-sichtigen, diese allerdings so verändert, dass eine IHE-konforme Ver-wendung unmöglich ist«, so Zilich. Somit sei die Nutzung von bereits vorhandenen, international erprobten und bewährten Lösungen genauso ausgeschlossen, wie die Integration existierender Krankenhaus-Netze.

Insgesamt gehen die Hersteller von IT-Lösungen im Gesundheitswesen von einer zeit- und ressourcenintensiven Umsetzung der Spezifikation aus. Allein die Kosten der Zertifizierung einer Akten-Lösung durch die gematik werden mit ca. 200.000 Euro erwartet. Wenn man die Benutzeroberfläche im Sinne von Patienten und Ärzten verändern möchte, droht möglicherweise eine erneute Zertifizierung – ein Innovationshemmnis. »Etablierte Anbieter müssen überlegen, ob und wie sie eine Lösung anbieten wollen. Startups wird durch die hohen Anforderungen insgesamt die Chance genommen, in den Wettbewerb einzusteigen«, fasst Zilch zusammen, und fügt hinzu: »Es besteht ein hoher Anpassungs- und Diskussionsbedarf. Schließlich sollten am Ende in der Praxis anwendbare Lösungen entwickelt werden. Die von der gematik für April angekündigten Änderungen werden voraussichtlich nicht ausreichen und sogar den Zeitdruck für die Umsetzung noch verschärfen.«

Hintergrund

Die gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH mit Sitz in Berlin wurde 2005 von den Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens gegründet. Hinter ihr stehen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Geschäftsführer ist seit 2015  Alexander Beyer.

Gesetzliche Grundlage

Gründung, Existenz und Zweck der gematik basieren auf gesetzlichen Grundlagen, die in § 291b SGB V verankert sind.[2] Dort werden auch die Aufgaben beschrieben, die von der gematik zu erfüllen sind, im Wesentlichen:

  • Technische Spezifikation der erforderlichen Datenformate, Dienste und Komponenten für die Telematikinfrastruktur
  • Test und Zulassung der Dienste und Komponenten (Erbringung bzw. Zulieferung erfolgt durch die Industrie)
  • Betrieb eines Teils der Telematikinfrastruktur

Das E-Health-Gesetz von 2015 legte den Grundstein zur Einführung einer elektronischen Patientenakte und eines elektronischen Patientenfachs (ePF). Ziel sollte es sein, dass Versicherte einen ständigen Zugriff auf ihre Behandlungsdaten haben und diese auch entsprechend den Leistungserbringern einrichtungsübergreifend zur Verfügung stellen können. So soll den Versicherten ein einfacher Zugriff auf ihre medizinischen Daten, den elektronischen Arztbrief, Behandlungsberichte und den Medikationsplan ermöglicht werden. Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) ist nach § 291a Absatz 5c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 die erforderlichen technischen und organisatorischen Verfahren für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation zu erarbeiten.

www.gematik.de

 

(me)


Das könnte Sie auch interessieren

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!