Digitale Versorgung

bvitg sieht erheblichen Handlungsbedarf

6. März 2019, 8:30 Uhr | bvitg
Sebastian Zilich, Geschäftsführer des bvitg e.V.
© bvitg

In einem Positionspapier beleuchtet der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. drei wichtige Handlungsfelder, deren Umsetzung die Grundvoraussetzung für eine innovative, intelligente und sichere Datennutzung innerhalb des Gesundheitssystems ist.

Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Big-Data-Analysen haben digitale Anwendungen ein hohes Potential, Diagnostik und Therapien im Gesundheitswesen zu verbessern. Dafür bedarf es einer digitalisierten und datenbasierten Gesundheitsversorgung, die das schnelle Zusammenführen und Auswerten von heterogenen Gesundheitsdaten ermöglicht. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigte »Big-Data-Gesetz« hat die Arbeitsgruppe Datenschutz und IT-Sicherheit des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e.V. drei Handlungsfelder identifiziert, die für eine zukunftsorientierte Datennutzung angegangen werden müssen.

Die aktuelle Situation beschreibt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg, so: »Eine vernetzte und individualisierte Patientenversorgung durch entsprechende Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Gesundheitsdaten ist in Deutschland derzeit nur eingeschränkt realisierbar. Viele Versorgungsprozesse sind immer noch papiergebunden.« Zudem würden fehlende verbindliche, einheitliche syntaktische und semantische Standards, eine heterogene Datenschutzregulierung auf Bundes- und Landesebene sowie fehlende Leitplanken zur Anonymisierung und Pseudonymisierung einer innovativen Datennutzung diametral entgegen stehen.

Die Hersteller von IT-Lösungen im Gesundheitswesen empfehlen ein dreiteiliges Vorgehen zum Heben der Potenziale. Im ersten Schritt gilt es durch die Digitalisierung der Versorgungsprozesse sowie der Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage die Daten im Gesundheitssystem erfassbar zu machen. Des Weiteren sind auch für eine »gesellschaftlich erwünschte« Nutzung der Daten einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen unerlässlich, insbesondere im Hinblick auf die Pseudonymisierung von Daten für forschungsrelevante Inhalte. Damit schließlich auch ein sektor- und länderübergreifender Datenaustausch im nationalen sowie europäischen Kontext möglich wird, bedarf es syntaktischer und semantischer Interoperabilität, indem Datenstrukturen anhand von international anerkannten Standards verbindlich festgelegt und formuliert werden.

Das gesamte Positionspapier »Verbesserte Patientenversorgung braucht zukunftsorientierte Datennutzung« können Sie auf der bvitg-Website lesen.

(me)


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