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BVMed zur Anhörung zum Krankenhaus-Zukunftsgesetz

14. September 2020, 8:35 Uhr | BVMed
Dr. Marc-Pierre Möll, BVMed-Geschäftsführer
© BVMed

»Nachhaltigkeit durch medizintechnische Innovationen fördern«

Hightech-Medizintechnologien werden nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) e.V., Berlin,  im aktuellen Entwurf des Krankenhaus-Zukunftsgesetzes (KHZG) zu wenig berücksichtigt. Es sei großartig, das für die technische Modernisierung der Kliniken in Deutschland bis zu 4,3 Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung stehen. »Um eine nachhaltige technische und digitale Ausstattung der Krankenhäuser zu verwirklichen, muss aber auch verstärkt in moderne Medizintechnik investiert werden«, sagte BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll im Vorfeld der Gesetzesanhörung am 14. September 2020 im Gesundheitsausschuss des Bundestages. 

Digitale Endgeräte berücksichtigen

Der Verband weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass es sich bei zahlreichen digitalen Gesundheitsanwendungen, die den medizinischen Fortschritt und die Patientenversorgung betreffen, explizit um Medizinprodukte handelt. »Fortschrittliche Medizinprodukte, mit und ohne digitale Funktion, sollten sich im Sinne einer modernen Gesundheitsversorgung in der Förderung wiederfinden«. Gleichzeitig schlägt der Verband eine entsprechende konkrete Ergänzung im ersten Gesetzesparagraph vorschlägt: »Für eine umfassende technische und digitale Ausstattung der Krankenhäuser – auch im Kontext einer fortschrittlichen Patientenversorgung – müssen moderne Medizintechnologien, beispielsweise digitale Endgeräte, in besonderem Maße berücksichtigt werden.«

Zusätzlich zur Evaluierung des digitalen Reifegrades der Krankenhäuser schlägt der BVMed zudem ein unabhängiges Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums vor, um auf Basis von GKV-Routinedaten die positiven Effekte der Investitionen nachzuweisen. Hierbei sollten Indikatoren für die Ergebnisqualität, wie beispielsweise Revisionsraten oder auch die Prozessqualität gemessen an der Verweildauer im Fokus stehen. 

Links

Die gesamte Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden. 

(me)


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