Positionspapier zur eEPA-Nutzung

»Die Datenhoheit muss beim Patienten bleiben«

9. Mai 2019, 9:00 Uhr | ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin
Fachforum Telematik veröffentlicht Positionspapier zu ethischen Aspekten bei der Nutzung elektronischer Patientenakten.
© Mathias Rosenthal

Das Fachforum Telematik hat das Positionspapier »Positionen zu ethischen Aspekten der Nutzung einrichtungsübergreifender elektronischer Patientenakten« (eEPA) verabschiedet. Darin werden Thesen zu ethischen Fragestellungen in die Debatte eingebracht, um diese zielgerichteter führen zu können.

»Die gegenwärtige Diskussion pendelt zwischen den Extremen einer übertriebenen Technikeuphorie auf der einen Seite und massiven Ängsten um die Datensouveränität auf der anderen Seite. Vor allem angesichts immer wieder auftretender krimineller Angriffe auf IT-Infrastrukturen dienen die Thesen dazu, Risiken in diesem Anwendungsfeld realistisch zu vergegenwärtigen und dem erzielbaren Nutzen gegenüberzustellen«, so die Verfasser des Positionspapieres. Voraussetzung der ärztlichen Nutzung von elektronischen Patientenakten sei selbstverständlich die Datenhoheit und Mitbestimmung des Patienten. »So ist der Zugriff auf eine eEPA grundsätzlich nur mit Einwilligung des Patienten zulässig sein.«

Welche Regelungen greifen aber ggf. in besonders kritischen Notfällen, in denen dies nicht mehr möglich ist? Diese sind im Wesentlichen:

These 1 zur Patientensouveränität und informationellen Selbstbestimmung:

Eine Beeinträchtigung der Patientensouveränität und der informationellen Selbstbestimmung kann dank moderner Verschlüsselungsverfahren nach Stand der Erkenntnisse wirksam verhindert werden. Die bestmögliche Sicherheit wird innerhalb der Telematikinfrastruktur durch eine Kombination anerkannter Verfahren aus symmetrischer und asymmetrischer Verschlüsselung erreicht.

These 2 zur Datenqualität der eEPA:

Es bestehen wirksame Strategien, die Datenqualität einer eEPA unter anderem durch Datensparsamkeit und weitere Maßnahmen (u. a. bedarfsorientierte Festlegung von Inhalten und ihrer Bedeutung) sicherzustellen. Dies reduziert das Risiko einer Beeinträchtigung der informationellen Selbstbestimmung zusätzlich.

These 3 zu Datenverfügbarkeit und Risiko des Datenmissbrauchs:

Durch die mangelnde Verfügbarkeit von Vorbefunden und bestehenden Diagnosen können sich vor allem im Notfall vitale Risiken für Patientinnen und Patienten dadurch ergeben, dass invasive Diagnoseverfahren erneut durchgeführt werden müssen oder Daten gar nicht bzw. verspätet bekannt werden. Diese vitalen Risiken für Leib und Leben sind mit dem theoretisch gegebenen Risiko des Datenmissbrauchs abzuwägen.

These 4 zur Steigerung der medizinischen Qualität:

Nicht nur die medizinische Qualität steigt durch die eEPA. Sie unterstützt insbesondere den verantwortlichen Ressourceneinsatz in der modernen Gesundheitsversorgung. Durch sie wird der Ressourceneinsatz stärker von Prozessen der Datenbeschaffung und Diagnosestellung auf den eigentlich wertgebenden Prozess der Therapie gelenkt. (me)

 


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