BVMed begrüßt Klarstellungen zum priorisierten Personenkreis bei der Corona-Impfverordnung
Mitarbeiter von Medizintechnik-, Hilfsmittel- und Homecare-Unternehmen, Sanitätshäusern sowie Medizinprodukteberater bei der OP-Begleitung gehören nach der Begründung zur in dieser Woche veröffentlichten neuen Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) zum priorisierten Personenkreis. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed), Berlin, hin.
»Wir begrüßen diese Klarstellung in der offiziellen Begründung der Verordnung sehr«, kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Damit sei sichergestellt, dass es bei diesen für die Patientenversorgung und die Produktion von relevanten Medizinprodukten so wichtigen Berufsgruppen keine Umsetzungsprobleme mit der Impfverordnung in der Praxis gibt.
Nach der Begründung zur neuen Impfverordnung fallen
Der BVMed hatte in seiner Stellungnahme zur Coronavirus-Impfverordnung darauf hingewiesen, dass die Unternehmen der Medizintechnik- und Arzneimittelbranche eine große Verantwortung tragen, um mit funktionierenden Lieferketten und einer Produktion unter Volllast die Versorgung der Bevölkerung mit versorgungsrelevanten und lebensnotwendigen Medizinprodukten und Arzneimitteln sicherzustellen. Bisher sei es gelungen, dies durch aufwendige Hygienekonzepte in Produktion und Distribution sicherzustellen.
Nun sei klar, dass die Impfstoffe beispielsweise den Mitarbeitern der Hilfsmittelleistungserbringer, die einen engen, täglich mehrfach wechselnden Patientenkontakt in stationären und ambulanten Gesundheitseinrichtungen haben, entsprechend prioritär zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für Medizinprodukteberater, die beispielsweise bei lebenserhaltenden und lebensrettenden Operationen mit Medizintechnologien unterstützen. (me)