BVMed fordert, Inkontinenzprodukte aus der Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung zu nehmen
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) warnt bei der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) vor einem nationalen Alleingang Deutschlands. Hintergrund ist, dass der Entwurf der deutschen Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) Inkontinenzprodukte mit in die Regelung einbezieht, obwohl Inkontinenzhilfen nicht wie beispielsweise Binden über die Toilette entsorgt werden können.
Die Verordnung wird am 7. Mai 2021 im Bundesrat behandelt. »Inkontinenzprodukte müssen als Medizinprodukte aus der Regelung herausgenommen werden. Umwelt- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates haben hier bereits eine sinnvolle Klarstellung vorgenommen, dass es sich bei den in der Regelung genannten Hygieneeinlagen nur um Binden, nicht um Medizinprodukte wie Inkontinenzprodukte handelt«, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
Zum Hintergrund: Die Europäische Union verfolgt mit der Einwegkunststoff-Richtlinie vom 5. Juni 2019 das Ziel, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu verringern. Dabei werden problematische Kunststoffprodukte definiert, die achtlos weggeworfen werden, beispielsweise Zigarettenfilter oder Plastiktrinkbecher. Die Gesetzgeber bezogen auch Slipeinlagen und Damenbinden ein, da diese teilweise weiterhin über die Toilettenspülung entsorgt werden. »Das Ziel der Richtlinie wird von uns vollauf unterstützt. Auswirkungen von Kunststoffprodukten auf die maritime Umwelt müssen bestmöglich vermieden werden«, so der BVMed.
Das Problem: Der deutsche Verordnungsentwurf fasst die Kennzeichnungspflicht für »Hygieneeinlagen, insbesondere Binden« weiter als die EU-Richtlinie und will auch Inkontinenzprodukte einbeziehen. Die Verordnungsbegründung enthalte eine Erweiterung, die gravierende Einschränkungen für den freien Handel in der EU sowie Folgen für Krankenhäuser, Pflegeheime, pflegebedürftige Menschen und für Medizinproduktehersteller von Inkontinenzprodukten mit sich bringen würde.
Für die Herausnahme von Inkontinenzprodukten aus der deutschen Verordnung sieht der BVMed mehrere Gründe:
Der Appell des BVMed an Bundesrat und Bundesregierung: »Aufgrund der dramatischen Implikationen auf den freien Warenverkehr sowie die Versorgungssicherheit mit Medizinprodukten muss die EWKKennzV angepasst, die EU-Richtlinie 1:1 umgesetzt und damit Inkontinenzprodukte aus der Regelung herausgenommen werden«, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll abschließend.
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(me)