Digitale-Versorgung-Gesetz

»Nicht wieder die gleichen Fehler machen«

11. Juli 2019, 10:05 Uhr | TK
Jens Baas, Vorsitzender des Vorstands der Techniker Krankenkasse, präsentiert eine App zum Start einer ersten »Elektronischen Gesundheitsakte«
© Wolfgang Kumm/dpa

»Bei der Pati­en­ten­akte dürfen nicht die glei­chen Fehler passieren wie bei der Gesund­heits­karte.« Statement des TK-Vorstandsvorsitzenden Dr. Jens Baas zum heute vorgelegten Kabinettsentwurf des Digitale-Versorgung-Gesetzes.

»Eine Patientenakte bringt für Versicherte nur Nutzen, wenn Ärzte ihnen ihre persönlichen Behandlungsunterlagen in der Akte ablegen und sie jederzeit darauf zugreifen können. Deshalb sollten Ärzte zum geplanten Starttermin der Akte im Jahr 2021 auch verpflichtet sein, Versicherten auf Wunsch ihre persönlichen Daten in die Akte zu laden. Wenn dieses Recht der Patienten aus dem Gesetz gestrichen wird, fehlt ein wesentlicher Mehrwert der Patientenakte.

Bei der Patientenakte dürfen nicht die gleichen Fehler passieren wie bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Datensicherheit und die Datensouveränität der Versicherten müssen Priorität haben, allerdings darf man über allen Bedenken auch die Erwartungen der Versicherten nicht vergessen. Wir haben bei unserer Gesundheitsakte TK-Safe gesehen, dass das Bedürfnis der Versicherten nach Einsicht in ihre Gesundheitsdaten groß ist - innerhalb kürzester Zeit hatten wir eine sechsstellige Nutzerzahl. Jens Spahn hat den Weg für eine Patientenakte für alle Versicherten bis 2021 bereitet. Ich halte es für falsch, den Start der Patientenakte nun auf die lange Bank zu schieben.«


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