Diabetestherapie

Zugang zu modernen Technologien gewährleisten

28. Juli 2021, 10:58 Uhr | BVMed
Kontinuierliche Glukosemessung für Diabetiker (Symbolbild)
© Abbott via BVMed

BVMed legt 12-Punkte-Plan zur Umsetzung der Nationalen Diabetesstrategie vor

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat einen 12-Punkte-Plan zur Umsetzung der Nationalen Diabetesstrategie vorgelegt. Der deutsche Medizintechnik-Verband fordert unter anderem die technologiebasierten Diabetestherapie. Der BVMed spricht sich zudem für die Aufnahme von telemedizinischen Diabetes-Behandlungen in den EBM-Katalog und die DMP-Programme aus. 

Die Rolle der nicht-ärztlichen Leistungserbringer sollte gestärkt und das Potenzial der ärztlich delegierbaren Leistungen ausgebaut werden. Um das Diabetes-Selbstmanagement zu stärken, sollte der Zugang zu modernen Diabetestechnologien wie sensorbasierter kontinuierlicher Glukosemesssysteme gewährleistet sein. »Die hierbei verfügbar gemachten Gesundheitsdaten müssen auch in die elektronische Patientenakte übertragen werden können«, heißt es in dem BVMed-Papier. 

Der 12-Punkte-Plan des BVMed in der Kurzfassung

1. Diabetes ganzheitlich denken

Die interprofessionelle Kommunikation und Zusammenarbeit aus ärztlichen und zu stärkenden nicht-ärztlichen Leistungserbringern in der Diabetestherapie muss weiterentwickelt werden. Zentral hierfür sind funktionierende Netzwerkstrukturen, die flächendeckend benötigt werden und Versorgung ganzheitlich denken. Dabei sind auch die Rolle der nicht-ärztlichen Leistungserbringer zu stärken und das Potenzial der ärztlich delegierbaren Leistungen auszubauen.

2. Diabetesversorgung auch stationär stärken 

Zur Stärkung der Diabetesdiagnostik und -therapie im stationären Setting müssen angemessene strukturelle Anpassungen vorgenommen werden. Voraussetzung hierfür sind eine adäquate Qualifikation in der Diabetestherapie, die Intensivierung innerklinischer Vernetzung der versorgenden Akteur:innen miteinander bzw. mit den Diabetologie-Expert:innen und ein geeignetes Entlassmanagement für den Übergang in die ambulante Diabetesstrategie.

3. Qualifikation durch adäquate Grund- und Fachausbildung stärken 

Die Stärkung der Diabetes-Versorgung setzt die Weiterentwicklung der Qualifikation voraus: Die Intensivierung der Diabetestherapie in der Grund- sowie Fachausbildung des ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals ist hierfür ebenso unabdingbar wie die Stärkung der Kompetenzen in der technologiebasierten Diabetestherapie. Dies könnte durch den Aufbau entsprechender Lehrstühle für Diabetes und die Weiterentwicklung der Curricula der Fachärzt:innenausbildung erfolgen. 

4. Versorgungsnetzwerke flächendeckend etablieren

Zugang und Vergütung der wesentlichen Diabetestherapieformen im Rahmen der Disease-Management-Programme (DMP) müssen unter Einbindung neuer und wissenschaftlich anerkannter Therapieformen (zum Beispiel mit digitalen Elementen) vereinheitlicht werden.

5. Frühe Diabetes-Screenings und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen

Zur Feststellung eines individuellen Diabetesrisikos sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen per Diabetes-Screening für Kinder im Rahmen der U-Untersuchungen, Kinder und Jugendliche in der Transition und Erwachsene durch Analyse des Risikoprofils sowie abgestimmte Frequenzen der Vorsorgeuntersuchungen unabdingbar.

6. Therapieangebot für Adipositas-Patient:innen auf- und ausbauen

Zur Sicherung des individuellen Therapieerfolgs ist ein ganzheitlicher Behandlungsansatz erforderlich, dem die Verankerung regelhafter Adipositastherapien im gesetzlichen Leistungskatalog und der Aufbau ausreichender Fort- und Weiterbildungskapazitäten in diesem Bereich zugrunde liegen.

7. Diabetes (Selbst-)Management stärken

Zur Stärkung der eigenen Gesundheitskompetenz und Optimierung der Fähigkeit des Selbstmanagements muss der Zugang zu modernen Diabetestechnologien durch den Einsatz u.a. sensorbasierter kontinuierlicher Glukosemesssysteme gewährleistet sein. Die hierbei verfügbar gemachten Gesundheitsdaten müssen auch in die elektronische Patientenakte übertragen werden können.

8. Innovationen zeitnahen Zugang ermöglichen

Um den zeitnahen Zugang zu modernen Diabetestechnologien zu gewähren, müssen neuartige Produkte oder Produkte mit Softwarekomponenten plausibel in die Struktur des Hilfsmittelverzeichnisses eingeordnet werden können. In der Praxis zeigt sich, dass die aktuellen Prozesse hierfür nicht geeignet sind. Um verlässliche, verbindliche und transparente Verfahren bei der Aufnahme von Produkten in den Erstattungskatalog zu schaffen, sind Konkretisierungen im Antragsverfahren sowie im NUB-Kontext und entsprechende Anpassungen der Verfahrensordnung zum Hilfsmittelverzeichnis erforderlich.

9. Vernetzung und Therapieverbesserung via Telemedizin ermöglichen 

Telemedizinische Behandlungen sind als elementarer Bestandteil der Diabetestherapie künftig unabdingbar, erfordern jedoch die Anerkennung dieser Behandlung im EBM-Katalog sowie in den DMP-Programmen und einheitliche, klare Datenschutzregelungen.

10. Harmonisierte Regelungen und Stärkung der Diabeteskompetenz

Neben der Definition bundesweit einheitlicher und zeitgemäßer Prüfkriterien für die Medizinischen Dienste zur Begutachtung der individuellen Versorgungsbedarfe muss ein Rahmen für den regionsübergreifenden bundesweiten Einsatz fachspezifischer Ressourcen (Wechsel von regionalem zu disziplinärem Bezug) geschaffen werden. Zur Weiterentwicklung der Fachexpertise sind Fortbildungsverpflichtungen zu definieren; bei der Erarbeitung von Begutachtungsrichtlinien und Grundsatzgutachten sind die relevanten Fachgesellschaften und betroffenen Medizinprodukteunternehmen einzubinden. 

11. Diabetesregister-Versorgungsforschung stärken 

Zur Stärkung der Versorgungsforschung sind durch standardisierte Erhebungskriterien und -methodik erhobene Daten erforderlich, die in einem nationalen Diabetesregister zusammenzuführen sind. Regionale Register sind hierfür nicht geeignet. 

12. Daten nutzbar machen 

Die Weiterentwicklung der Bewertungsverfahren von Medizinprodukten erfordert die Erhebung relevanter Versorgungsdaten, welche nur innerhalb eines adäquaten Regelungsrahmens mit einer Datenstrategie zur Definition eines Zugangs zu versorgungsrelevanten, medizinischen und sonstigen Daten durchzuführen ist – diese Real-World-Data sollten im Zuge der Methodenbewertung anerkannt werden.

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(me)


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