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Zusammenarbeit zwischen Kliniken und Unternehmen

18. Januar 2022, 10:43 Uhr | BVMed/VKD
BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und VKD-Präsident Dr. Josef Düllings.
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BVMed und VKD veröffentlichen aktualisierte Musterverträge

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) haben die aktualisierten Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern veröffentlicht. Die 26-seitige Broschüre enthält neben einer detaillierten Beschreibung von Grundsätzen der Zusammenarbeit zahlreiche Muster-Vertragstexte zur rechtlichen Ausgestaltung einzelner Kooperationsformen zwischen Industrie und Krankenhäusern.

»Die Zusammenarbeit zwischen Medizinprodukteunternehmen und Ärzt:innen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeiter:innen ist notwendig für die Weiterentwicklung innovativer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten, ist wichtig für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung und ist politisch erwünscht«, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll und VKD-Präsident Dr. Josef Düllings. Doch die Zusammenarbeit braucht neben den geltenden gesetzlichen Regeln »konkrete Empfehlungen und Handlungsvorgaben für eine praxistaugliche Umsetzung«. Die gemeinsamen Musterverträge von VKD und BVMed bieten eine bewährte Grundlage für die rechtmäßige Zusammenarbeit im Gesundheitsmarkt. 

Die aktualisierten Musterverträge berücksichtigen neben den Änderungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen mit §§ 299 a und b des Strafgesetzbuches auch die letzten Änderungen am Kodex Medizinprodukte – insbesondere aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen der Unterstützung von Fort- und Weiterbildungen. Außerdem berücksichtigt die Aktualisierung, dass vermehrt virtuelle Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen angeboten werden.

In den Musterverträgen sind Textvorschläge und Erläuterungen zu verschiedenen Kooperationsformen wie Referentenvertrag, Beratervertrag, Unterstützung der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Sponsoring-/Werbevertrag oder Geldspende enthalten. Sie basieren auf den vier Grundprinzipien der Healthcare Compliance aus dem Kodex Medizinprodukte:

  • Trennungsprinzip: Zuwendungen dürfen nicht im Zusammenhang mit Beschaffungsentscheidungen stehen.
  • Transparenzprinzip: Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden.
  • Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
  • Dokumentationsprinzip: Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden.

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(me)


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