Testlabore wie beispielsweise vom TÜV Süd verfügen meist über mehrere Jahre oder Jahrzehnte Erfahrung mit den regulatorischen Anforderungen und der Anwendung technischer Standards für Medizinprodukte sowie der Testung der Medizingeräte unter anspruchsvollsten Bedingungen. Ein TÜV-Prüfdienstleister ist zusätzlich vom Medical Device Single Audit Program (MDSAP) akkreditiert, das die Übereinstimmung von Medizinprodukten mit Standards der USA, Kanada, Japan, Brasilien und Australien
sicherstellt.
In den speziell eingerichteten Testlaboren können Medizintechnikhersteller die Sicherheit von Medizingeräten und Software testen lassen. Dazu gehören Produkttests, um die Einhaltung der aktuellen Cybersecurity-Vorschriften und -Standards zu gewährleisten – darunter IEC 81001-5-1, IEC TR 60601-4-5, IEC 62304, MDCG 2019-16 und weitere anwendbare Anforderungen. Auch Schwachstellenanalysen und Penetrationstests der Geräte und Software werden durchgeführt, ebenso sind Compliance-Vorschriften Teil der Prüfungen.
Am Ende wird ein detaillierter Testreport bereitgestellt, ggf. auf Wunsch gemeinsam mit einem optionalen Report zur Einhaltung der Vorschriften der EU und der FDA. So wird die Medizinprodukteindustrie bei der Lösung wesentlicher Cybersicherheitsrisiken unterstützt und es ist sichergestellt, dass neue Medizinprodukte und innovative Gesundheitssoftware cybersicher auf den Markt kommen.
Insgesamt bleibt festzuhalten: Die wachsende Bedrohung der Cybersicherheit für onlinefähige Medizinprodukte erfordert von Herstellern und Softwareentwicklern eine proaktive Herangehensweise. Sie müssen ihre Produkte so konzipieren, dass sie möglichst wenige Risiken für die Cybersicherheit aufweisen. Die IEC 81001-5-1 liefert dafür einen detaillierten Fahrplan, den Hersteller und Softwareentwickler übernehmen und dadurch die Sicherheit ihrer Produkte über den gesamten Lebenszyklus hinweg sicherstellen können. Nun muss sie umgesetzt werden. (uh)
Spezifische Aktivitäten aus der IEC 81001-5-1 |
---|
|