Leasen, mieten oder kaufen?

Finanzierungsmodelle für die Praxis

17. April 2019, 7:30 Uhr | Thorsten Lewandowski (dlb)
Sparschwein (Symbolbild)
© Pixabay

Praxen und kleine Kliniken stehen bei der Ausstattung mit medizintechnischen Geräten schnell vor dem Finanzierungsproblem. Dabei gibt es alternative Finanzierungsmodelle, die dabei helfen, Kosten zu sparen - aber nicht bei der Qualität.

Um ihren Patienten die bestmöglichen Behandlungen zu bieten, müssen niedergelassene Ärzte, kleine Praxen und Kliniken über ebenso moderne medizintechnische Geräte verfügen wie die großen Krankenhäuser. Dies spielt nicht nur bei Diagnosen eine Rolle, sondern bezieht sich auch auf das Behandlungsspektrum vor Ort. Besonders für ältere Patienten oder solche, die keine langen Strecken zur nächsten Klinik zurücklegen können, bietet eine moderne und umfangreiche technische Ausstattung des Arztes oder der Praxis vor Ort die Möglichkeit, eine Vielzahl an Behandlungen, Check-ups und Therapien durchführen zu lassen.

Doch Behandlungsstühle, Untersuchungsliegen oder -leuchten, Praxiswagen und Instrumentenschränke kosten ebenso wie etwa Ultraschall-, EKG-, Röntgen- oder Lasergeräte viel Geld und bedeuten in ihrer Gesamtheit einen hohen finanziellen Aufwand. So überschreiten Labor- und Medizintechnik, Hardware und Software zur Ausstattung einer neuen Praxis schnell die Hunderttausend-Euro-Marke. Statt zu kaufen, lohnt sich für Ärzte und Kliniken hier Leasing oder Mietkauf. Wann sich welches Modell lohnt, kommt dabei auf die Güter an.

Mietkauf

Im Fall eines Mietkaufs legen Mietkäufer, sprich der Arzt, und Vermieter eine Vertragslaufzeit fest, in welcher der vermietete Gegenstand genutzt werden kann. Es fallen festgelegte Raten an und der Gegenstand geht erst mit Begleichen der letzten Rate automatisch in das Eigentum des Mieters über. Somit ist der Mietkauf ähnlich einem Ratenkauf aufgebaut.

Weil der Gegenstand nach Abzahlung der Raten in den Besitz des Käufers übergeht, sollten Praxisinhaber hier genau überlegen, wofür sich eine solche Investition eignet. Diese Form der Finanzierung empfiehlt sich in der Regel nur für Gegenstände, die dem Wandel der Zeit durch immer weiterführende Marktentwicklungen nicht so stark unterliegen. Dies gilt beispielsweise für Interieur wie Sitz- oder Behandlungsmöbel, Empfangstresen, Regale und Schränke. Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Mehrwertsteuer auf sämtliche Monatsraten zu Beginn des Vertrages fällig wird.

Kredit

Die Finanzierungsform des Kredits kennen die meisten Mediziner bereits. Es handelt sich grundsätzlich um eine Fremdfinanzierung, die auch bei der Finanzierung des Umlaufvermögens, sprich von Rohstoffen, verarbeitetem oder bearbeitetem Material, zum Einsatz kommt. Hier tilgt der Kreditnehmer die Summe bei seiner Bank. In der Regel wird eine Kreditsumme zum Sofortkauf eines Gutes beantragt.

Hier besteht für Praxen und Kliniken jedoch die Gefahr, dass der bewilligte Kredit als laufender Posten die Bonität für weitere Anschaffungen von Investitionsgütern verkleinert und die Flexibilität einschränkt. Daher kann diese Finanzierungsform für kleine Praxen, insbesondere solche, die sich erst vor Kurzem selbstständig gemacht haben, bei flexiblem Handlungs- und Investitionsbedarf schnell zu einem Problem werden. Für zusätzliche Investitionen erhalten sie mitunter keine weiteren Kredite, oder es fehlen die Mittel für weitere Posten wie Personal oder Werbung. Für junge Praxen und kleine Kliniken, die gerade erst im Aufbau sind, stellt ein Kredit daher die denkbar schlechteste Variante der Investitionsfinanzierung dar.

Leasing

Das Leasen von Sachgütern ist vielen zwar als Option bekannt, doch wird diese Form der Finanzierung noch relativ selten genutzt. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Der Markt der Leasinggesellschaften und -anbieter ist groß und zum Teil schwer überschaubar. Hier den geeigneten Leasingpartner zu finden, stellt insbesondere bei kleinen Anschaffungen eine zeitintensive Aufgabe dar, denn unter 50.000 Euro setzen große Leasinggesellschaften oft gar nicht erst an.

Dabei bietet Leasing insbesondere im Bereich der elektronischen und technischen Ausstattung schon bei Anschaffungen ab 1.000 Euro viele Vorteile. So bleibt die Bonität und Flexibilität des Leasingnehmers erhalten, weil in der Regel das Leasingobjekt selbst die Sicherheit für den Vertrag ist und er ist nicht so stark an das Produkt gebunden wie im Falle eines Kaufs. Nach Ablauf des Leasingvertrags kann das Gerät zurückgegeben werden und Entscheider in Praxis oder Klinik haben die Möglichkeit, einen neuen Leasingvertrag mit der gleichen oder einer technisch weiterentwickelten Version zu schließen.

Sofern das Gerät noch geeignet erscheint, besteht zudem die Möglichkeit, dieses am Ende eines Vertrages zu erwerben. Werden entsprechende Nachfolgerversionen gewählt, bleiben medizintechnische Geräte, EDV, Telekommunikation, Hard- und Software stets auf dem neuesten Stand.

In beiden Fällen fällt ins Gewicht, dass technische Geräte, aber auch Kaffeemaschinen, Mikrowellen oder ähnliche Geräte in medizinischen Institutionen, Praxen und Kliniken in regelmäßigen Abständen einer Wartung nach der Grundlage des Medizinproduktgesetzes in Kombination mit der Betreiberverordnung und Unfallverhütungsvorschrift unterliegen. Durch eine regelmäßige Erneuerung der Geräte mithilfe von Leasingverträgen reduzieren Verantwortliche potenzielle Fehlfunktionen, Störungen durch technische Ermüdung oder andere kostenintensive Reparaturposten.

Leasing2go: Finden statt suchen

Suchen Ärzte oder Kliniken selbst nach einer geeigneten Leasinggesellschaft, gestaltet sich dies oft mühselig, da sich Leasinggesellschaften stark voneinander unterscheiden und verschiedene Strategien und Schwerpunkte verfolgen. Mit dem Internetportal »Leasing2go« will dlb Die Leasing Beratung GmbH Ärzte und Kliniken dabei unterstützen, schnell Leasingpartner für Geräte und Equipment zu finden. Auf dem Portal sind lediglich die Angaben zur gewünschten Ware und zum Lieferanten nötig. Als Ergebnis erhalten Nutzer automatisch ein auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Leasingangebot. Auch laufende Leasingaufträge, Archive und Dokumente, die für eine Bearbeitung von Leasinganfragen wichtig sind, zeigt das Portal. Dazu zählen beispielsweise Finanzunterlagen oder die Ausweiskopie, die Antragssteller hinterlegen können. Dies vereinfache die Bearbeitung von Leasinganträgen und spart Zeit.

dlb Die Leasing Beratung GmbH
www.dlb.de

 


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