Wegbereiter für die »App auf Rezept«

bvitg und BiM positionieren sich gemeinsam als Spitzenverbände

13. September 2019, 6:30 Uhr | bvitg/BiM
Smartphone und Stethoskop (Symbolbild)
© Pixabay

bvitg und BiM positionieren sich gemeinsam als Spitzenverbände für die Rahmen- und Vergütungsverhandlungen sowie die Einrichtung der Schiedsstelle für digitale Gesundheitsanwendungen. Sie wollen vor allem einen möglichst unbürokratischen Weg.

Von der Dokumentation des Blutzuckerspiegels bis hin zur Unterstützung bei der regelmäßigen Einnahme von Arzneimitteln – schon heute gehören Gesundheits-Apps für viele Patientinnen und Patienten zum Alltag. Ab 2020 sollen diese nun auf Grundlage des neuen »Digitale Versorgung Gesetz – DVG« verschrieben und die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden können. Bei den hierfür anstehenden Verhandlungen für eine geregelte Vergütung und die Einrichtung einer Schiedsstelle stehen durch die Kooperation zwischen dem Bundesverband Internetmedizin (BiM) und dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) zwei zentrale Spitzenverbände für Anbieter von IT und digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen in Deutschland bereit.

»Gesundheits-Apps werden wie kaum ein Service zuvor den konkreten Mehrwert der Digitalisierung für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland konkret erlebbar machen«, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. Deshalb sei es für den Verband ein besonders großes Anliegen, dass vielversprechende, neue Innovationen möglichst unbürokratisch und schnell in die Regelversorgung gelangen können. »Voraussetzung dafür ist ein angemessener Finanzierungrahmen, der einerseits genügend Anreize für Hersteller schafft und andererseits Lösungen zu einem fairen Preis garantiert.« (me)

 


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