Authentifizierung in eHealth-Diensten

Digitale Identitäten im Gesundheitswesen

19. Januar 2023, 15:59 Uhr | Nico Martens, SRC Security
Digitale Identitäten schützen in eHealth-Anwendungen Patientendaten.
© SRC

Digitale Identitäten in eHealth-Anwendungen sind technisch anspruchsvoll - manche sind besonders nutzungsfreundlich, andere extrem sicher, wieder andere sehr innovativ. Welche Ausprägung ist für eHealth-Anwendungen die beste Wahl?

Digitale Identitäten sind Voraussetzung für die Nutzung digitaler personalisierter Dienste. So auch im Gesundheitswesen. Wer zum Beispiel eine elektronische Patientenakte (ePA) nutzt, möchte seine eigenen Gesundheitsdaten sicher augehoben wissen. Unberechtigte Einblicke anderer Personen sind ein No-Go. Damit das ePA-Aktensystem den Zugriff auf die Akten korrekt steuern kann, müssen diese einer einer digitalen Identität des Versicherten zugeordnet sein.

Für die Gestaltung der digitalen Identitäten im Gesundheitswesen ist in Deutschland die Gematik zuständig. Diese wurde bereits im Jahr 2005 auf gesetzlicher Basis (vgl. SGB V) gegründet und erhielt in diesem Zuge die Aufgabe der Etablierung der Telematikinfrastruktur (TI) für die sichere digitale Vernetzung der Akteure des Gesundheitswesens.

Zurzeit existieren verschiedene Ausprägungen digitaler Identitäten in der TI. Am weitesten verbreitet ist die digitale Identität in Form eines kryptografischen Schlüssels in Verbindung mit einem Zertifikat aus der Public Key Infrastruktur (PKI) der TI, welcher auf einer personenbezogenen Smartcard gespeichert ist. Im Fachportal der Gematik findet man unter dem Titel »Smartcards in der TI« eine gute Übersicht, über die in der TI verwendeten Smartcards.

Smartcards in der TI

Die wohl bekannteste Smartcard in diesem Kontext ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die in Deutschland alle gesetzlich Versicherten von ihrer Krankenkasse bekommen. Die eGK dient dem Versicherten zum einen als Krankenversicherungsnachweis, zum anderen kann sie vom Versicherten zur Authentisierung gegenüber der Fachdienste der TI wie der ePA oder dem elektronischen Rezept (E-Rezept) verwendet werden.

Neben der eGK existieren in der TI noch weitere Smartcards wie der Heilberufsausweis (HBA), der die digitale Identität eines Leistungserbringers (z. B. eines Arztes) speichert, die SMC-B, die als Institutionskarte die digitale Identität einer Leistungserbringerinstitution (z.B. Arztpraxis) speichert sowie gerätespezifische Smartcards für den Konnektor (gSMC-K) oder eHealth-Terminals (gSMC-KT).

Mit der ePA kam der erste Fachdienst in die TI, auf den der Versicherte von seinem eigenen Endgerät aus über das Internet zugreifen konnte. Die in der Akte gespeicherten Patientendaten gehören zu den besonders schützenswerten personenbezogenen Daten nach Artikel 9 der DSGVO. Die Sensitivität dieser Daten erfordert einen entsprechend hohen Zugriffsschutz. Hierzu gehört auch das Vertrauensniveau der Authentifizierung des Versicherten. Um dieses Vertrauensniveau zu erreichen, wurde die Authentifizierung mittels der eGK spezifiziert. Hierbei nutzt der Versicherte sein persönliches Endgerät und sein ePA Frontend des Versicherten (ePA FdV). Während der Authentifizierung sendet das Aktensystem in einem Challenge-Response-Protokoll eine Zufallszahl. Der Versicherte hält seine NFC-fähige eGK an sein NFC-fähiges Endgerät und signiert mit dem Schlüsselmaterial auf der eGK die Zufallszahl. Die Signatur kann vom Aktensystem verifiziert werden und stellt den Nachweis der erfolgreichen Authentifizierung dar. Dieser Prozess setzt neben einem kompatiblen Endgerät eine NFC-fähige eGK und die Kenntnis der PIN voraus. Die Verwendung eines zusätzlichen Hardware-Tokens wie einer Smartcard stellt außerdem bis heute eine Hürde bei der Nutzung dar. Um diesem Umstand vorbeugend zu begegnen, hat die Gematik bereits zur Einführung der ePA auch die sogenannte Alternative Versichertenidentität eingeführt.

Die Alternative Versichertenidentität

Die Alternative Versichertenidentität (al.vi) verlagert die Signatur der Zufallszahl im Challenge-Response-Verfahren zwischen Aktensystem und Frontend von der eGK zu einem Signaturdienst. Beim Signaturdienst ist für jeden Nutzer ein eigener Signaturschlüssel gespeichert, dessen Signaturen wiederum über ein Zertifikat aus dem Vertrauensraum der TI verifizierbar sind. Um den Signaturschlüssel zu verwenden, muss der Nutzer sich beim Signaturdienst authentisieren. Hierbei können beliebige Authentifizierungsverfahren verwendet werden, die das Vertrauensniveau von mindestens substanziell gemäß eIDAS-VO erfüllen. Somit können auch Verfahren ohne zusätzliche Hardware verwendet werden. Der Signaturdienst hat gegenüber der eGK den sicherheitstechnischen Nachteil, dass der Versicherte den Signaturschlüssel nicht mehr unmittelbar unter seiner Kontrolle hat.

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