Praxissoftware Medatixx

Notfalldatenmanagement ab sofort verfügbar

4. Februar 2021, 13:27 Uhr | Medatixx
Screenshot Notfalldatenmanagement
© Medatixx

Medatixx erweitert Praxissoftware um NFDM-Funktion

Bestimmte Informationen sind im Notfall wichtig, um Fehlbehandlungen, etwa durch auftretende allergische Reaktionen, zu vermeiden. Das Fachpersonal in Praxen und Krankenhäusern kann diese Notfalldaten nun auf einen Blick einsehen. Dazu zählen Allergien und Unverträglichkeiten, vor allem gegen Arzneimittel, wichtige Diagnosen, medizinische Hinweise, etwa zu einer aktuellen Schwangerschaft oder Implantaten, Kontaktdaten behandelnder Ärzte und Personen, die im Notfall zu verständigen sind, sowie Angaben, wo Patientenverfügung oder Organspendeausweis liegen. Voraussetzung ist, dass die notfallrelevanten Informationen auf Wunsch des Patienten auf der eGK abgespeichert sind. 

Die Praxissoftware Medatixx erhält im Rahmen der Telematikinfrastruktur eine neue Funktion: Ärztinnen und Ärzte sowie das Praxispersonal können ab sofort Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Patienten mithilfe des Notfalldatenmanagement (NFDM) anlegen, einsehen und bearbeiten. Öffnen Ärzte oder Personal die Karteikarte eines Patienten, ist im Permanentbereich der Button für den direkten Aufruf des NFDM hinterlegt. Dieser ist farblich markiert:

  • Grün: Notfalldaten liegen vor
  • Grau: Notfalldaten sind noch nicht eingetragen

Die Daten können schnell und unkompliziert eingesehen werden. Wenn Daten bearbeitet werden sollen, weil sich beispielsweise die Medikation eines Patienten verändert hat, muss das ärztliche Personal diese mittels der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) signieren. Für die QES ist unter anderem der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich.

Ärzte können Daten, wie Diagnosen und Medikamente, aus der Praxissoftware übernehmen. Darüber hinaus ist es möglich, Informationen zu erfassen, die in der Karteikarte nicht hinterlegt sind. Der Arzt erstellt auf Wunsch der Patientin oder des Patienten den Notfalldatensatz, aktualisiert oder löscht ihn. Der Patient legt fest, welche Inhalte er auf der eGK gespeichert haben möchte. Jedoch haben Ärzte die Möglichkeit, die Bearbeitung des Datensatzes abzulehnen, wenn dies zu einem erhöhten Behandlungsrisiko führen könnte. Darüber hinaus kann das Praxispersonal den Inhalt des NFDM für den Patienten jederzeit ausdrucken.

 


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