Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

Bundestag beschließt neue digitale Angebote für Patienten

8. November 2019, 8:44 Uhr | Medizin+elektronik
Sitz des Deutschen Bundestags
© Simone M. Neumann

Politik | Kommt jetzt die große Wende? Der Bundestag hat das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von Minister Spahn beschlossen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten, der Bundesrat muss nicht zustimmen. Während die Opposition Kritik über, erhält Spahn aus der Wirtschaft Zuspruch.

Spahn sagte, digitale Lösungen sollten den Patientenalltag konkret verbessern. Deutschland sei das erste Land, das das »Wildwest« bei längst existierenden Gesundheits-Apps beende. Er verteidigte Neuregelungen zur schnelleren Nutzung von Daten zu Forschungszwecken. Das generelle Verfahren gebe es seit 15 Jahren. Es gehe um einen staatlichen Rahmen auch angesichts von US-Internetkonzernen, die Gesundheitsdaten kauften. Der SPD-Politiker Dirk Heidenblut betonte, hilfreiche Apps könnten zu besseren Behandlungen führen.

Abstriche bei der Datennutzung

Das Gesetz sieht unter anderem auch vor, dass Patienten leichter Praxen finden sollen, die Online-Sprechstunden anbieten. Geregelt wird zudem, dass neben Praxen auch Apotheken und Kliniken an die geplante Datenautobahn des Gesundheitswesens angeschlossen werden.

In der zuletzt umstrittenen Frage einer stärkeren Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung fügte das Parlament zusätzliche Sicherheitsregeln ein. Daten sollen nun schon pseudonymisiert von den Kassen an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen übermittelt werden und nicht erst später.

Kritik von der Opposition

Von der Opposition kam Kritik. Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus forderte eine weitergehende Verschlüsselung von Daten. Der AfD-Abgeordnete Uwe Witt warnte vor Datensammlungen nach dem Motto: »Big Jens ist watching you.« Maria Klein-Schmeink (Grüne) kritisierte, wesentliche Gesetzesteile seien Wirtschaftsförderung für Start-Ups zu Lasten der Kassen. Linke-Fachpolitiker Achim Kessler bemängelte eine unzureichende Nutzenprüfung bei Gesundheits-Apps.

»Die guten Ansätze jetzt rasch erweitern«

Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, bewertet das Gesetz insgesamt positiv. »Wir sehen im DVG viele gute Ansätze, um einen schnelleren und niedrigschwelligen Weg von digitalen Lösungen in die Regelversorgung zu gewährleisten und damit die Patientenversorgung und die Versorgungsprozesse zu verbessern«, kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Das DVG sei aber nur ein erster Schritt. »Die guten Ansätze müssen jetzt rasch erweitert werden - beispielsweise um eine bessere Unterstützung telemedizinischer Lösungen und eine Ausweitung auf die Medizinprodukte-Klassen IIb und III vor«, so der BVMed.

Ist das der Durchbruch?

»Das Digitale-Versorgung-Gesetz bedeutet den Durchbruch für die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung«, sagte Bitkom-Präsident Achim Berg am Donnerstag. Es enthalte die richtigen Maßnahmen, damit digitale Angebote wie Gesundheits-Apps auf Rezept oder Online-Sprechstunden schon bald für alle Patienten verfügbar sind.

»Das Gesundheitssystem wird nun endlich in die Lage versetzt, den längst überfälligen Schritt ins 21. Jahrhundert zu vollziehen«, so Berg. Doch es seien noch mehr Anstrengungen nötig, um wirklich alle Hürden auszuräumen: Noch immer setzen viele Ärzte etwa beim Versenden von Arztbriefen auf das Fax, was weniger sicher ist und einen immensen Verwaltungsaufwand bedeutet. Die Vergütung hierfür sollte nicht nur reduziert, sondern komplett abgeschafft werden.

Was ändert sich für den Patienten?

Gesundheits-Apps

Diabetiker-Tagebücher oder digitale Anwendungen für Bluthochdruckpatienten: Viele Menschen nutzen Apps zur Gesundheitsvorsorge. Künftig sollen sie die Kosten dafür nicht mehr selbst tragen, sondern von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen. Konkret soll das Verfahren so laufen: Nach einer Kontrolle durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität bezahlen die Kassen für ein Jahr. In diesem Zeitraum müssen die Hersteller die Wirksamkeit ihrer App nachweisen und einen Preis mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln.

Online-Sprechstunden

Patienten sollen Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, künftig leichter finden. Darum dürfen die Mediziner auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Der Deutsche Ärztetag hatte 2018 den Weg für Telemedizin geebnet, indem er das Fernbehandlungsverbot lockerte. Zuvor durften Ärzte ihnen unbekannte Patienten nur persönlich beraten.

Elektronischer Arztbrief

Die elektronische Übermittlung des Arztbriefes, der etwa einen Befundbericht enthalten kann, soll künftig gefördert werden. Um einen Anreiz für die Anwendung der Online-Variante zu schaffen, sollen Faxe geringer vergütet werden. So genannte Telekonsilien, also Beratungen von Ärzten untereinander, werden in größerem Umfang ermöglicht und extrabudgetär vergütet. Damit Patienten von der Neuregelung profitieren können, müssen sich Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser an die Telematik-Infrastruktur anschließen. Letztgenannte werden gesetzlich dazu verpflichtet, Ärzten, die sich verweigern, droht ab März 2020 ein erhöhter Honorarabzug von 2,5 Prozent. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig an das Datennetz anschließen lassen.

Heil- und Hilfsmittel

Prothesen oder Rollstühle sollen künftig ebenfalls online verordnet werden können. Die Akteure im Gesundheitswesen werden verpflichtet, die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen. Die Weichen für das elektronische Rezept für Medikamente hat der Gesetzgeber bereits gestellt.

Beitritt zur Krankenkasse

Wer einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten möchte, soll das künftig auch auf elektronischem Weg tun können. Zudem dürfen Kassen auf elektronischem Wege über innovative Versorgungsangebote informieren.

Quelle: tagesschau.de

 

(dpa/me)

Schlagworte: Digitale-Versorgung-Gesetz, Bundestag, Jens Spahn

Genannte Firmen: BVMed, Bitkom


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