Digitales Gesundheitswesen

bvitg legt neues Positionspapier vor

4. März 2020, 11:15 Uhr | bvitg
Sebastian Zilich, Geschäftsführer des bvitg e.V.
© bvitg

In einem neuen Papier fordert der Bundesverband Gesundheits-IT, die Sonstigen Leistungserbringer bei der Digitalisierung mitzudenken. Als Maßnahmen fordert der bvitg unter anderem eine verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die Digitalisierung papiergebundener Prozesse.

Mit 5,7 Millionen Erwerbstätigen ist das Gesundheitswesen auch auf die Beschäftigung bezogen einer der bedeutendsten Sektoren in Deutschland. Trotz enormer Vielfalt an Betätigungsfeldern, dominieren in der öffentlichen und politischen Debatte vor allem die »klassischen« Berufe wie Ärztin/Arzt oder Apotheker/-in.

Zwar findet insbesondere die Pflege zunehmend Beachtung. Doch andere Gruppen wie etwa Geburtshelfende oder Heil- und Hilfsmittelerbringerinnen und -erbringer werden weiterhin in der Digitalisierungsdebatte als sogenannte »Sonstige Leistungserbringer« oft außen vor gelassen.

Ein digitales Gesundheitswesen unter Einbeziehung aller Akteure

»Unser Gesundheitswesen ist äußerst komplex und vielfältig, deshalb ist es erfolgsentscheidend, dass alle Akteure und Berufsgruppen bei der Digitalisierung beteiligt werden«, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheits-IT. Aus diesem Grund setze sich der Verband mit Nachdruck dafür ein, dass im Sinne eines sektorübergreifenden digitalen Versorgungsprozesses alle beteiligten Akteure mitgedacht werden.

Welche konkreten Maßnahmen der bvitg für notwendig erachtet, skizziert der Verband in einem neuen Positionspapier. Kernforderungen sind dabei unter anderem:

  • Eine gesetzlich geregelte Verpflichtung zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für alle Gesundheitsberufe und -einrichtungen bis 2022, verbunden mit Regelungen zur Refinanzierung der notwendigen Investitionen.
  • Die Ablösung papiergebundener durch elektronische Verfahren.
  • Eine Harmonisierung der datenschutzrechtlichen Standards und die Reduzierung bürokratischer Vorgaben mit dem Ziel, innovationsfreundliche rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
  • Die Einbeziehung der Industrie mit dem Ziel praxisnaher, nutzenstiftender Lösungen.

Die gesamte Stellungnahme steht unter folgendem Link zum kostenlosen Download zur Verfügung: https://www.bvitg.de/wp-content/uploads/2020-02-25_bvitg-Positionspapier_SLe.pdf

(me)


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