Herzpatienten

BVMed fordert Ausweitung der telemedizinischen Funktionsanalyse

5. April 2020, 10:00 Uhr | BVMed
Allein in Deutschland gibt es derzeit etwa 200.000 ICD- und CRT-Implantat-Träger, die noch nicht telemedizinisch versorgt sind.
© Biotronik

Herzkranke Patienten durch vermehrte telemedizinische Anwendungen vor Corona schützen

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) zusammengeschlossenen Hersteller von Herzrhythmus-Implantaten schlagen eine Telemedizin-Initiative vor, um das Risiko einer COVID-19-Erkrankung für Patienten mit einem implantierten Defibrillator (ICD) oder einem System zur kardialen Resynchronisations-Therapie (CRT) durch den vermehrten Einsatz telemedizinischer Nachsorgen zu reduzieren. Aktuell werden weniger als 20 Prozent aller ICD- und CRT-Patienten in Deutschland mit Telemedizin betreut, obwohl die telemedizinische Funktionsanalyse eine Kassenleistung und in den kardiologischen Behandlungsleitlinien verankert ist. In den USA und Frankreich werden dagegen bereits bis zu 90 Prozent aller ICD- und CRT-Patienten telemedizinisch nachversorgt.

Analog zur Ausweitung anderer digitaler Anwendungen, wie der Videosprechstunde, appelliert der BVMed, die telemedizinische Versorgung in aktuellen Krisenzeiten flächendeckend anzuwenden. Zu den erforderlichen Maßnahmen gehört nach Ansicht des BVMed zudem, dass kardiologisch-fachärztlich betreuende Ärzte die telemedizinische Nachsorge für ICD- und CRT-Patienten verordnen und vornehmen können.

Aktuell ist beispielsweise für Hochschulambulanzen ein Arzt-Patientenkontakt für die Erbringung der Implantat-Nachsorge nach wie vor zwingend vorgeschrieben. Krankenkassen, die aufgrund der aktuell nicht eindeutigen Abrechnungssituation bislang nicht bereit sind, die Kosten für die telemedizinische Infrastruktur für die Fernnachsorgen zu übernehmen, müssten außerdem durch eine entsprechende Anordnung Rechtssicherheit erhalten.

200.000 Träger ohne telemdizinische Betreuung

Neben einer einfachen Bereitstellung der für die telemedizinische Betreuung benötigten Infrastruktur wollen die Implantat-Hersteller im Rahmen der Initiative zusätzlich einen umfänglichen Service und Support rund um die Implementierung der telemedizinischen Nachsorge bieten, um die Einrichtungen  zu unterstützen. Die telemedizinische Infrastruktur wird dabei zu gleichbleibenden, mit den Krankenkassen vereinbarten, Konditionen zur Verfügung gestellt.

Die herstellerübergreifende COVID-19-Initiative zur Ausweitung der telemedizinischen Nachsorge von ICD- und CRT-Patienten wird unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK), insbesondere der Arbeitsgruppe Telemonitoring (AG33), sowie dem bundesweiten Selbsthilfegruppenverband Defibrillator (ICD) Deutschland unterstützt.

Der BVMed schätzt das Patientenpotenzial für die telemedizinische Betreuung sehr hoch ein. Allein in Deutschland gibt es derzeit etwa 200.000 ICD- und CRT-Implantat-Träger, die noch nicht telemedizinisch versorgt sind. Ein Großteil dieser Patienten hat eine schwerwiegende kardiale Grunderkrankung oder ist älter als 60 Jahre. Damit fallen sie in die vom Robert Koch-Institut (RKI) definierte Risikogruppe mit einem schweren COVID-19-Krankheitsverlauf.

Patientenbesuche reduzieren

Um eine leitliniengerechte Therapie sicherstellen zu können, müssen ICD- und CRT-Träger in vierteljährlichen Abständen ihre Praxis oder Klinik aufsuchen, um ihr Implantat überprüfen zu lassen. Diese Funktionsanalyse ist erwiesenermaßen ohne Einschränkung der Patientensicherheit auch telemedizinisch ohne erforderlichen Arzt-Patientenkontakt möglich.

Mithilfe der telemedizinischen Funktionsanalyse könnten bis zu drei der vier geforderten Präsenznachsorgen pro Jahr ersetzt und Patientenbesuche so drastisch reduziert werden. Das würde die klinischen Einrichtungen nicht nur stark entlasten, sondern auch erlauben, der Nachsorgepflicht für ICD-/CRT-Patienten weiter nachzukommen und Risikopatienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf besser zu schützen. Aktuell profitiert nur ein kleiner Teil der Implantat-Patienten von der Möglichkeit einer telemedizinischen Fernnachsorge. (me)

 


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