Zulassung digitaler Anwendungen

»Dafür braucht es neue Bewertungsgrundlagen«

8. Juli 2019, 8:48 Uhr | BVMed
MdB Aschenberg-Dugnus beim BVMed: »Für die Zulassung digitaler Anwendungen bedarf es neuer Bewertungsgrundlagen«
© Pixabay

»Die Digitalisierung wird Ärzte nicht überflüssig machen, sondern ihnen helfen. Zugleich wird sie für mehr Transparenz in der Versorgung sorgen.« Das sagte Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, beim BVMed-Gesprächskreis Gesundheit.

Im Gesprächskreis betonte die FDP-Politikerin, dass die Digitalisierung in Zukunft einen großen Anteil an einer besseren Gesundheitsversorgung haben wird. Damit jedoch Gesundheits-Apps oder KI-Anwendungen einen schnelleren Weg in die Versorgung finden, müssten neue, umfassendere Grundlagen für Zugangs- und Refinanzierungsmöglichkeiten von digitalen Anwendungen geschaffen werden. Der Referentenentwurf zum DVG (Digitale Versorgung-Gesetz ) setze genau an diesem Punkt richtig an.

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll übte dennoch Kritik: »Der Gesetzgeber will sich bei der Neuregelung für digitale Gesundheitsanwendungen aktuell nur auf die hauptsächlich eigenständigen digitalen Medizinprodukte der Klassen I und IIa beschränken.« Das sei zu wenig, die Musik spiele nämlich in allen Klassen, also auch in den Klassen IIb und III.

Neben der Beschränkung des DVG auf niedrige Klassen wurde als weiteres Thema die allgemeine Zulassungsdauer von Medizinprodukten in Deutschland diskutiert. Im Vergleich zu den konkurrierenden Märkten in den USA und China würde die Zulassung mit durchschnittlich vier Jahren zu lange dauern und sei somit auch nicht mit dem aktuellen Innovationszyklus der MedTech-Branche von drei Jahren vereinbar, so Möll weiter. Diesbezüglich brachte Aschenberg-Dugnus als einen möglichen Vorschlag den Einsatz von festen Fristen ein.

Neben der Einigkeit darüber, dass für den Marktzugang von neuen digitalen Medizinprodukten ein schnellerer Prozess inklusive schnellerer Bewertungs- und Erstattungssysteme benötigt wird, wurde auch der Einsatz von Real-World-Data im Gegensatz zu klinischen RCT-Studien beiderseits positiv bewertet. »Klinische Studien sind zum Beispiel gerade für Anbieter sehr spezifischer Lösungen, die nur für die Anwendung bei sehr wenigen Patienten angedacht sind, schlichtweg unrealistisch und undurchführbar«, so Möll. Hier sollte die Real-World-Evidence ausreichend sein, wie sie zum Beispiel Register bieten. (me)

 


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu BVMed- Bundesverband Medizintechnologie e.V. KD.