Kassen und Versicherung

Gesetzlich Versicherte nehmen bei Hörgeräten Mehrkosten in Kauf

3. Juli 2019, 8:08 Uhr | GKV
Am häufigsten mit Mehrkosten verbun­den sind laut GKV Ein­la­gen und Hörgeräte.
© Pixabay

82 Prozent der GKV-Versicherten erhalten eine mehrkostenfreie Hilfsmittelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen. 18 Prozent zahlen durchschnittlich 118 Euro dazu. Zu diesem Ergebnis kommt der erste Mehrkostenbericht des GKV.

In der öffentlichen Diskussion spielen für GKV-Versicherte Mehrkosten, die bei Hilfsmitteln selbst gezahlt werden, immer wieder eine Rolle. Obgleich das Sachleistungsprinzip der GKV regelt, dass Versicherte eine ausreichende und bedarfsgerechte Versorgung ohne Mehrkosten erhalten. Der Gesetzgeber hat lediglich eine Selbstbeteiligung als Zuzahlung von mindestens 5 Euro, höchstens aber 10 Euro für jedes Hilfsmittel vorgesehen.

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: »82 Prozent der GKV-Versicherten erhalten ihre Hilfsmittel mehrkostenfrei, das zeigt der aktuelle Mehrkostenbericht. Uns ist wichtig, dass unsere Versicherten für ihren Krankenkassenbeitrag eine hochwertige Hilfsmittelversorgung erhalten. Um hohe Qualität zu gewährleisten, schreiben wir das Hilfsmittelverzeichnis regelmäßig fort und berücksichtigen dabei auch den schnellen medizinisch-technischen Fortschritt.«

Datenlage bringt Transparenz in Mehrkostenzahlungen

Ausgewertet wurden 85 Prozent der Abrechnungsdaten von Versorgungsfällen aus dem 2. Halbjahr 2018; diese wurden kassenartenübergreifend und leistungserbringerneutral analysiert. Insgesamt handelt es sich um 15,3 Millionen Hilfsmittelversorgungen mit einem Ausgabevolumen um die 3,9 Milliarden Euro.

Für 2,5 Millionen der geleisteten Hilfsmittelversorgungen – das sind 18 Prozent – wurden Mehrkosten um die 303 Millionen Euro dokumentiert. Das sind Mehrkosten, die in der Zeit von Juni bis Dezember 2018 von GKV-Versicherten aus eigener Tasche gezahlt wurden - 2/3 (rund 198 Millionen Euro) davon nur für Hörhilfen. [Vgl. PM vom 24.06.2019 Mehrkosten bei Hörhilfen]

Gesetzgeber stärkt Versichertenrechte und Sachleistungsprinzip

Im April 2017 hat der Gesetzgeber mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) mehrere neue Maßnahmen beschlossen, um das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen und damit auch die Versichertenrechte zu stärken. Seitdem sind die Kassen angehalten, in den Verträgen mit den Leistungserbringern eine hinreichende Anzahl von mehrkostenfreien Hilfsmitteln festzulegen. Die Leistungserbringer müssen GKV-Versicherten mehrkostenfreie Hilfsmittel anbieten und diese über ihren Versorgungsanspruch (Sachleistungsprinzip) informieren.

Wünschen Versicherte eine zusätzliche Leistung außerhalb des Sachleistungsprinzips der GKV, sind die Leistungserbringer nunmehr verpflichtet, den Krankenkassen auch die Höhe der mit den Versicherten abgerechneten Mehrkosten mitzuteilen. Diese Maßnahmen sollen für mehr Transparenz über die im Hilfsmittelbereich gezahlten Mehrkosten sorgen und langfristig dabei helfen, ungerechtfertigte Mehrkosten zu verringern.

Zuzahlung und Mehrkosten bei Hilfsmitteln – Worin besteht der Unterschied?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass gesetzlich Krankenversicherte sich mit einer Zuzahlung an Hilfsmitteln beteiligen: Der Eigenanteil beträgt für jedes Hilfsmittel mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Versicherte zahlen aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten.

Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Gesonderte Regeln bzw. eine Zuzahlungsbefreiung gelten für chronisch Kranke, Empfänger von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Erwerbsminderungsrente.

Bei Mehrkosten handelt es sich hingegen um eine bewusst entschiedene Zahlung. Der Versicherte trägt diese Kosten allein, weil er sich im eigenen Interesse für zusätzliche Leistungen entscheidet. Diese Leistungen sind außerhalb des Sachleistungsprinzips der Krankenkassen und damit außerhalb des medizinisch Notwendigen, das Versicherte für ihre Krankenkassenbeiträge erhalten.


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